Rückmeldung
Ihre Mitbelegung an der Med Uni Graz ist grundsätzlich für ein Semester gültig. Wenn Sie die Mitbelegung auch in weiteren Semestern benötigen, müssen Sie sich jedes Semester in dem Sie mitbelegen möchten, aktiv als Mitbeleger*in rückmelden.
Eine Rückmeldung der Mitbelegung ist immer nur während der Frist für die Meldung der Fortsetzung der Studien möglich. Für das Sommersemester 2024 ist diese vom 09.01.2024 bis 31. März 2024. Außerhalb dieser Frist ist eine Rückmeldung nicht möglich.
- Rückmeldung ohne Unterbrechung:
Bitte schicken Sie das Studienblatt Ihrer Universität (von jenem Semester für das die Rückmeldung erfolgt) mit der Bitte um Rückmeldung der Mitbelegung von Ihrer Studierendenmailadresse per E-Mail an studium(at)medunigraz.at. - Rückmeldung mit Unterbrechung:
Die Rückmeldung erfolgt ausschließlich persönlich mit dem Studienblatt Ihrer Universität (von jenem Semester für das die Rückmeldung erfolgt) und dem Studierendenausweis oder einem amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) in der Organisationseinheit Studienmanagement.
Unterbleibt eine fristgerechte Rückmeldung erlischt die Mitbelegung automatisch mit Ende der Frist für die Meldung der Fortsetzung der Studien. Mit Erlöschen der Mitbelegung erlischt auch der Studierendenaccount an der Med Uni Graz (MEDonline, Webmail usw…)!
Eine Mitbelegung setzt immer eine gültige Zulassung für das jeweilige Studium an Ihrer „Stammuniversität“ voraus. Erlischt also Ihre Zulassung für das Studium an Ihrer „Stammuniversität“ (z.B. durch Abschluss des Studiums) erlischt automatisch auch Ihre Mitbelegung an der Med Uni Graz.