Mitbelegung

Studierende, die an einer anderen österreichischen Universität für ein Studium zugelassen sind und im Rahmen dieses Studiums an der Med Uni Graz einzelne Lehrveranstaltungen besuchen und Prüfungen ablegen möchten, müssen sich als Mitbeleger*in anmelden.

Eine Mitbelegung ist immer nur während der Zulassungsfrist für das jeweilige Semester möglich. Für das Sommersemester 2024 ist diese vom 09.01.2024 - 31.03.2024. Außerhalb dieser Frist ist keinesfalls eine Zulassung möglich.

Folgende Dokumente sind für eine Mitbelegung persönlich bei uns vorzulegen:

  • Ausweis für Studierende
  • aktuelles Studienblatt (von jenem Semester für das die Zulassung erfolgt) in KOPIE
  • Nur erforderlich wenn das Studium, mit dem Sie mitbelegen möchten, auch an der Med Uni Graz angeboten wird: Bestätigung Ihrer "Stammuniversität", dass die Lehrveranstaltungen/Prüfungen, welche Sie an der Med Uni Graz absolvieren möchten, an Ihrer Universität nicht angeboten werden.

Wenn Sie noch nie zuvor an der Med Uni Graz für ein Studium/eine Mitbelegung gemeldet waren, führen Sie bitte eine Voranmeldung in MEDonline durch und wählen in diesem Zuge einen persönlichen Zulassungstermin aus.

Achtung: Wenn Sie sich für eine Abschlussarbeit an der Med Uni Graz entscheiden, wenden Sie sich bitte an das Welcome Center um den dafür nötigen Registrierungsprozess abzuschließen. Eine zusätzlich Mitbelegung ist nur erforderlich, wenn Sie auch Lehrveranstaltungen besuchen.

Voranmeldung

In der Voranmeldung ist unter dem Punkt „Zulassungsvoraussetzungen Diplom- und Bachelorstudien“ für Mitbeleger*innen KEIN Dokument hochzuladen! Auch das Hochladen eines Fotos ist nicht erforderlich, da Mitbeleger*innen keine MED UNI CARD erhalten.

Rückmeldung

Ihre Mitbelegung an der Med Uni Graz ist grundsätzlich für ein Semester gültig. Wenn Sie die Mitbelegung auch in weiteren Semestern benötigen, müssen Sie sich jedes Semester in dem Sie mitbelegen möchten, aktiv als Mitbeleger*in rückmelden.

Eine Rückmeldung der Mitbelegung ist immer nur während der Frist für die Meldung der Fortsetzung der Studien möglich. Für das Sommersemester 2024 ist diese vom 09.01.2024 bis 31. März 2024. Außerhalb dieser Frist ist eine Rückmeldung nicht möglich.

  1. Rückmeldung ohne Unterbrechung: 
    Bitte schicken Sie das Studienblatt Ihrer Universität (von jenem Semester für das die Rückmeldung erfolgt) mit der Bitte um Rückmeldung der Mitbelegung von Ihrer Studierendenmailadresse per E-Mail an studium(at)medunigraz.at.
  2. Rückmeldung mit Unterbrechung: 
    Die Rückmeldung erfolgt ausschließlich persönlich mit dem Studienblatt Ihrer Universität (von jenem Semester für das die Rückmeldung erfolgt) und dem Studierendenausweis oder einem amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) in der Organisationseinheit Studienmanagement.

Unterbleibt eine fristgerechte Rückmeldung erlischt die Mitbelegung automatisch mit Ende der Frist für die Meldung der Fortsetzung der Studien. Mit Erlöschen der Mitbelegung erlischt auch der Studierendenaccount an der Med Uni Graz (MEDonline, Webmail usw…)!

Eine Mitbelegung setzt immer eine gültige Zulassung für das jeweilige Studium an Ihrer „Stammuniversität“ voraus. Erlischt also Ihre Zulassung für das Studium an Ihrer „Stammuniversität“ (z.B. durch Abschluss des Studiums) erlischt automatisch auch Ihre Mitbelegung an der Med Uni Graz.