Anmeldung & Zulassung

Alle Personen, die an der Medizinischen Universität Graz eine Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin (UO 202) und/oder Diplomstudium Zahnmedizin (UO 203) anstreben, müssen am Aufnahmeverfahren teilnehmen.

Die zur Verfügung stehenden Studienplätze für das Diplomstudium Human- und Zahnmedizin werden durch das Aufnahmeverfahren vergeben. Außerdem gilt für  die Studienrichtung Humanmedizin die „Kontingentregelung“ .

Studienbewerber*innen, die aufgrund des Aufnahmeverfahrens einen Studienplatz erhalten, müssen die Zulassungsvoraussetzungen zu ordentlichen Studien nachweisen:

  • Mit österreichischer Vorbildung: erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung/Matura (oder Studienberechtigungsprüfung) 
  • Informationen für Studienbewerber*innen mit ausländischer Vorbildung bzw. Drittstaatsangehörige 

Zulassungsfristen

Bitte beachten Sie, dass seit dem Wintersemester 2022/23 aufgrund einer Novelle des Universitätsgesetzes neue, kürzere Fristen für die Meldung der Fortsetzung des Studiums- (Rückmeldung) und die Zulassung gelten. Die Meldung der Fortsetzung ist für alle Studien und auch die Universitätslehrgänge für das Wintersemester 2023/24 nur mehr bis spätestens 31.10.2023 möglich. Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, wird das Studium automatisch geschlossen und Sie können keine Studienleistungen erbringen.

Diplomstudium Human- und Zahnmedizin

Allgemeine Zulassungsfristen für Studienrichtungen
mit besonderem Zulassungs- und Aufnahmeverfahren
Verlängerte allgemeine Zulassungsfrist für Studienrichtungen mit Zulassungs- und Aufnahmeverfahren bis
SS 202310.01. – 07.02.202331.03.2023
WS 2023/2414.08. – 01.09.202331.10.2023
SS 202409.01. – 31.03.202431.03.2024

Rückmeldung

Meldung der Fortsetzung der Studien (Rückmeldung)
SS 2023:10.01. – 31.03.2023
WS 2023/24:11.07. – 31.10.2023
SS 2024:09.01. – 31.03.2024

Zusatzprüfungen

Latein

Zusatzprüfung in der Form einer Ergänzungsprüfung an der Universität

Absolvent*innen einer höheren Schule ohne Pflichtgegenstand Latein, Absolvent*innen der Studienberechtigungsprüfung sowie Absolvent*innen eines bereits abgeschossenen Studiums haben gemäß § 4 Abs. 1 lit. a der Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO 1998), letzte Änderung BGBl. II Nr. 258/2018 idgF, vor Abschluss des ersten Studienabschnittes der Diplomstudien Human- und Zahnmedizin eine Zusatzprüfung aus Latein abzulegen.

Das Erfordernis zur Absolvierung der Zusatzprüfung aus Latein entfällt gemäß § 4 Abs 2 UBVO, wenn StudienwerberInnen Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen haben.

Bei nichtfristgerechter Ablegung der Zusatzprüfung aus Latein, kann der erste Studienabschnitt der Diplomstudien Human- oder Zahnmedizin nicht abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass die Zusatzprüfung aus Latein nachgewiesen werden muss bevor die letzte Prüfung des ersten Studienabschnitts in den Diplomstudien Human- oder Zahnmedizin abgelegt werden kann.

Die Zusatzprüfung aus Latein kann gemäß § 6 Abs. 2 UBVO in Form einer Ergänzungs- prüfung an einer Universität absolviert werden. Sie stellt eine universitäre Prüfung dar und richtet sich auch nach den an der Universität geltenden Prüfungsbestimmungen (insbesondere Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“).

Inhaltlich entspricht die Zusatzprüfung aus Latein dem Lehrplan für die Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen aus dem Fach Latein.

Die erforderliche Zusatzprüfung aus Latein kann daher zum einen an der Karl-Franzens-Universität Graz beim treffpunkt sprachen - Zentrum für Sprache, Plurilingualismus und Fachdidaktik, Johann-Fux-Gasse 30/I, 8010 Graz, abgelegt werden. Dazu ist es notwendig, sich als Mitbeleger an der Karl-Franzens-Universität Graz zu inskribieren.

Für Studierende der Diplomstudien Human- und Zahnmedizin bietet darüber hinaus auch die Med Uni Graz die Möglichkeit der Absolvierung der Zusatzprüfung aus Latein an:  Studierende, welche die Ergänzungsprüfung aus Latein absolvieren müssen, wird eine Vorlesung mit Übung (VU) unter dem Titel „Terminologie der medizinischen Fachsprache - Vorbereitung zur Latinum-Ergänzungsprüfung“ mit schriftlicher Abschlussprüfung angeboten.

Biologie und Umweltkunde

Die laut Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO) erforderliche Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde entfällt für Anträge auf Zulassung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin ab dem Wintersemester 2019/20. (Beschluss der Medizinischen Universität Graz – veröffentlicht im Mitteilungsblatt vom 28.11.2018)

Kontakt

Organisationseinheit Studienmanagement 
Neue Stiftingtalstraße 6 WEST – P 03
8010 Graz
T: +43 316 385 73685, 73686, 73687, 73688 & 71614