Zulassung

Die Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft setzt den Abschluss eines pflegewissenschaftlich relevanten Bachelorstudiums an einer anerkannten in- oder ausländischen tertiären Ausbildungseinrichtung voraus. Die Entscheidung über die Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft obliegt in erster Instanz dem Rektorat der Medizinischen Universität Graz.

Absolvent*innen der Med Uni Graz

Für die Zulassung ist für alle Studienbewerber*innen mit einem Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaft oder einem Bachelorstudium Pflegewissenschaft an der Medizinischen Universität Graz die persönliche Anwesenheit in der Organisationseinheit Studienmanagement innerhalb der allgemeinen bzw. allgemeinen verlängerten Zulassungsfrist erforderlich. Ein amtlicher Lichtbildausweis oder ggf. der Studierendenausweis der Medizinischen Universität Graz ist mitzubringen.

Absolvent*innen einer anderen Bildungseinrichtung

Absolvent*nnen eines gesundheits- oder pflegewissenschaftlich relevanten Bachelorstudiums an einer anderen anerkannten in- oder ausländischen tertiären Bildungseinrichtung müssen das Ansuchen sowie alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail einreichen.

Zulassungfristen

Allgemeine Zulassungsfrist und Meldung der Fortsetzung der Studien (Rückmeldung)

Erstzulassungsfristen für PhD und Dr. sci. med. Studierende

SS 2024 09.01. – 31.03.202409.01. – 30.04.2024
WS 2024/2511.07. – 31.10.202411.07. – 30.11.2024
SS 202508.01. – 31.03.202508.01. – 30.04.2025

 

Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, werden Sie ersucht zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorzuweisen. 

Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen ein individuelles Verfahren ist, das einer gewissen Bearbeitungszeit bedarf.

Nach Überprüfung Ihrer Unterlagen werden Sie von uns über das Ergebnis informiert. 

Organisationseinheit Studienmanagement

FB Zulassung durchführen 
T: +43 316 385 71614 & 73688

Verpflichtungserklärung

Im Zuge Ihrer Ausbildung an der Medizinischen Universität Graz werden Sie Kenntnis von Daten erhalten, die einzelnen Personen oder Personengruppen zugeordnet werden können. Daher ist es notwendig eine Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, mit deren Unterschrift Sie sich zur Geheimhaltungspflicht laut österreichischem Datenschutzgesetz verpflichten. Die Verpflichtungserklärung wird Ihnen im Zuge der Zulassung ausgehändigt.