Nachweis Sprachkenntnisse

Nachweis Sprachkenntnisse

Deutsch Niveau C1

Für die Zulassung zum ordentlichen Studium der Human- oder Zahnmedizin nach erfolgreich absolviertem Aufnahmeverfahren bzw. Querschnittstests und Erhalt eines Studienplatzes ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.

Folgende Nachweise für das Niveau C 1 werden akzeptiert:

  • ÖSD Zertifikat C 1 
  • Goethe Institut – Goethe Zertifikat C 1 
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH II
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II 
  • Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten
  • TestDaF (mindestens 4 x TDN4)
  • Reifeprüfungszeugnis im Fach Deutsch
  • Abgeschlossenes Studium in deutscher Sprache

Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Englisch Niveau C1

Für eine Zulassung eines Studiums, dessen Unterrichtssprache (auch) Englisch ist, müssen Englischkenntnisse nachgewiesen werden, sofern Ihre Erstsprache nicht die Unterrichtssprache ist.

Folgende Nachweise für entsprechende Englischkenntnisse werden akzeptiert:

  • Reifeprüfungszeugnis in diesem Unterrichtsfach. Der Reifeprüfung müssen zumindest vier Jahre Unterricht in dieser Sprache vorangegangen sein.
  • Abgeschlossenes Studium auf Englisch 
  • TOEFL iBT 
  • IELTS 
  • Cambridge Proficiency English CPE 
  • Cambridge Advanced English CAE 

Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Bitte legen Sie Ihren Nachweis der Englischkenntnisse bereits bei der Übermittlung Ihrer Dokumente bei!

Deutsch Niveau A 2

Für die Zulassung zum Vorstudienlehrgang ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau A 2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen.

Folgende Nachweise für das Niveau A 2 werden akzeptiert: 

  • ÖSD Zertifikat A 2 
  • Goethe Institut – Goethe Zertifikat A 2 
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I 
  • Österreichischer Integrationsfonds - ÖIF-Test NEU–Niveau A 2

Der Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.