Quereinstieg

Studienwerber*innen, die bereits an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung ein Studium der Human- oder Zahnmedizin absolvieren, und dort bereits 180 ECTS-Anrechnungspunkte erworben haben, können sich für einen Quereinstieg an der Medizinischen Universität Graz bewerben.

Dies gilt ebenso für Studierende der Medizinischen Universität Graz, die bereits ein Human- oder Zahnmedizinstudium absolvieren/absolviert haben und zusätzlich das Diplomstudium Human- oder Zahnmedizin belegen wollen bzw. von dem einen auf das andere Studium wechseln möchten.

Zulassungsverfahren für Quereinsteiger*innen Humanmedizin

  • Bekanntgabe der Anzahl der freien Plätze in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl für einen Quereinstieg in das Studienjahr 2024/25: Nach Beschluss des Rektorats stehen für den Quereinstieg 2024/25  3 Plätze für das Studium der Humanmedizin zur Verfügung.
  • Die Internet-Anmeldung gilt als abgeschlossen, wenn alle Daten eingetragen, der Nachweis über die benötigten ECTS-Anrechnungspunkte hochgeladen und die Kostenbeteiligung von 110,00 Euro mittels e-Payment überwiesen wurden. Sie werden im Anmeldetool direkt zum Bezahlsystem weitergeleitet. Sie haben die Möglichkeit mit Kreditkarte (MasterCard, VISA), PayPal oder paysafecard zu bezahlen.
    Im Falle von Nachweisen aus Ländern, die einer Beglaubigung bedürfen, ist diese Beglaubigung bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung im ANV-Webtool hochzuladen.
    Eine Überprüfung von hochgeladenen Dokumenten erfolgt erst nach abgeschlossener Internet-Anmeldung. Ob eine Zulassung zum Querschnittstest erfolgen kann, wird Ihnen zeitgerecht per E-Mail mitgeteilt.
  • Querschnittstest: Der Querschnittstest Humanmedizin wird als ePrüfung abgehalten und setzt sich aus 200 Multiple-Choice-Fragen zusammen, für welche 150 Minuten zur Bearbeitung zur Verfügung stehen.
  • Teststoff: Der Querschnittstest besteht aus 200 Multiple-Choice-Fragen zu allen Fachgebieten, die das Studium der Humanmedizin umfasst. Als Orientierung dient der aktuelle Studienplan.
  • Bekanntgabe der vergebenen Plätze: Nach Absolvierung des Querschnittstests wird für jede*n Studienwerber*in der jeweilige Testwert ermittelt sowie die daraus resultierende Rangfolge erstellt (Rangliste).
  • Zulassung zum Studium: Die Zulassung erfolgt ausschließlich zu Beginn des Sommersemesters.
  • Antrag auf Anerkennung der Vorleistungen: Nach Durchführung der Zulassung zum Studium kann die Anerkennung der bereits absolvierten Studienleistungen beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass nicht zwangsläufig alle Leistungen die für die Anmeldung zum Quereinstieg gültig waren, auch für das Studium anrechenbar sind.
    Eine Anerkennung kann lt. § 78 UG bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen.
    Die Anerkennung folgt den Inhalten der Studienpläne der Med Uni Graz. Dies kann dazu führen, dass Sie, trotz Ihrer bisher erbrachten Leistungen, noch Lehrveranstaltungen aus dem 1. Studienabschnitt absolvieren müssen, bevor Sie das Studium im 2. Studienabschnitt (klinischer Bereich) fortsetzen können. Das Absolvieren von Lehrveranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt ist ohne Abschluss des 1. Studienabschnitts nicht zulässig.
    Quereinstieg bedeutet daher nicht automatisch, dass Sie in ein höheres Semester eingeteilt werden!

Zulassungsverfahren für Quereinsteiger*innen Zahnmedizin

  • Bekanntgabe der Anzahl der freien Plätze in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl für einen Quereinstieg in das Studienjahr 2024/25: Nach Beschluss des Rektorats stehen für den Quereinstieg 2024/25  4 Plätze für das Studium der Zahnmedizin zur Verfügung.
  • Die Internet-Anmeldung gilt als abgeschlossen, wenn alle Daten eingetragen, der Nachweis über die benötigten ECTS-Anrechnungspunkte hochgeladen und die Kostenbeteiligung von 110,00 Euro mittels e-Payment überwiesen wurden. Sie werden im Anmeldetool direkt zum Bezahlsystem weitergeleitet. Sie haben die Möglichkeit mit Kreditkarte (MasterCard, VISA), PayPal oder paysafecard zu bezahlen.
    Im Falle von Nachweisen aus Ländern, die einer Beglaubigung bedürfen, ist diese Beglaubigung bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung im ANV-Webtool hochzuladen.
    Eine Überprüfung von hochgeladenen Dokumenten erfolgt erst nach abgeschlossener Internet-Anmeldung. Ob eine Zulassung zum Querschnittstest erfolgen kann, wird Ihnen zeitgerecht per E-Mail mitgeteilt.
  • Querschnittstest: Der Querschnittstest Zahnmedizin besteht aus dem Querschnittstest, welcher als ePrüfung abgehalten wird und einer Überprüfung der manuellen Fertigkeiten. Der Querschnittstest setzt sich aus 200 Multiple-Choice-Fragen zusammen, für welche 150 Minuten zur Bearbeitung zur Verfügung stehen. Der Test der manuellen Fertigkeiten besteht aus den Aufgabengruppen Drahtbiegen und Formen spiegeln. Dafür stehen 60 Minuten zur Verfügung.
  • Teststoff: Der Querschnittstest besteht aus 200 Multiple-Choice-Fragen zu allen Fachgebieten, die das Studium der Humanmedizin umfasst. Als Orientierung dient der aktuelle Studienplan. Der Test der manuellen Fertigkeiten besteht aus Drahtbiegen (2 Figuren) und Formen spiegeln (3 Zeichnungen).
  • Bekanntgabe der vergebenen Plätze: Nach Absolvierung des Querschnittstests wird für jede*n Studienwerber*in der jeweilige Testwert ermittelt sowie die daraus resultierende Rangfolge erstellt (Rangliste).
  • Zulassung zum Studium: Die Zulassung erfolgt ausschließlich zu Beginn des Sommersemesters.
  • Antrag auf Anerkennung der Vorleistungen: Nach Durchführung der Zulassung zum Studium kann die Anerkennung der bereits absolvierten Studienleistungen beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass nicht zwangsläufig alle Leistungen die für die Anmeldung zum Quereinstieg gültig waren, auch für das Studium anrechenbar sind.
    Eine Anerkennung kann lt. § 78 UG bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen.
    Die Anerkennung folgt den Inhalten der Studienpläne der Med Uni Graz. Dies kann dazu führen, dass Sie, trotz Ihrer bisher erbrachten Leistungen, noch Lehrveranstaltungen aus dem 1. Studienabschnitt absolvieren müssen, bevor Sie das Studium im 2. Studienabschnitt (klinischer Bereich) fortsetzen können. Das Absolvieren von Lehrveranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt ist ohne Abschluss des 1. Studienabschnitts nicht zulässig.
    Quereinstieg bedeutet daher nicht automatisch, dass Sie in ein höheres Semester eingeteilt werden!

Termine

  • Internet-Anmeldung: 03.06. bis 30.09.2024
  • Hochladen der Nachweisdokumente: 03.06. bis 30.09.2024
  • Kostenbeteiligung: 03.06. bis 30.09.2024
  • Querschnittstest: Ende November 2024
  • Zulassung: KW 02 | 2025
     

ECTS-Punkte

ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Credit-System das die internationale Mobilität von Studierenden erleichtern soll.

Ein ECTS-Punkt steht für 25 Echtstunden á 60 Minuten an tatsächlichem Arbeitsaufwand für die Studierenden. Der Arbeitsaufwand eines Semesters wird mit 30 ECTS-Punkten bemessen.

180 ECTS-Punkte entsprechen somit der positiven Absolvierung von etwa 6 Semestern.

Nachweisdokumente

Folgende Dokumente können als Nachweise hochgeladen werden:

  • Studierende/Absolvent*innen der Med Uni Graz Transcript of Records/Abschrift der Studiendaten oder Studienerfolgsnachweis. Ein Selbstausdruck via MEDonline – Visitenkarte/Studienerfolgsnachweis – ist ausreichend.
  • Studierende/Absolvent*innen anderer österreichischer Universitäten Transcript of Records/Abschrift der Studiendaten oder Studienerfolgsnachweis. Das Dokument muss mit Stempel und Unterschrift der Universität versehen werden oder auf Zeugnispapier gedruckt worden sein – im Falle des Erhalts eines Studienplatzes nach dem Querschnittstest muss das hochgeladene Dokument im Rahmen der Zulassung jedenfalls im Original vorgelegt werden!
  • Studierende/Absolvent*innen von Universtäten außerhalb Österreichs Transcript of Records, Studienerfolgsnachweis, Sammelzeugnis oder sonstiges Dokument auf dem sämtliche positive Studienleistungen mit Titel der Lehrveranstaltung/Prüfung, Beurteilung und ECTS Credits aufgelistet werden.

    Das Dokument muss jedenfalls bereits beim Hochladen mit Unterschrift und Stempel der Universität und mit den entsprechend notwendigen Beglaubigungen und Übersetzungen versehen sein.

Im Falle des Erhalts eines Studienplatzes nach dem Querschnittstest, muss das hochgeladene Dokument im Rahmen der Zulassung jedenfalls im Original vorgelegt werden!

Zulassung zum Studium

Studienbewerber*innen, die aufgrund des Querschnittstests einen Studienplatz erhalten, müssen die Zulassungsvoraussetzungen zu ordentlichen Studien nachweisen:

Zusätzlich, ist im Rahmen der Zulassung auch der via Internet-Anmeldung hochgeladene Nachweis über die Absolvierung von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten, im Original inkl. allfälliger Beglaubigungen und Übersetzungen vorzuweisen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ich habe zum Zeitpunkt der Internet-Anmeldung die 180 ECTS-Punkte noch nicht erreicht - bis zum Testtag könnte ich die noch fehlenden Leistungen jedoch nachholen – ist es möglich diese Leistungen nachzureichen?

Nein – die 180-ECTS-Punkte müssen bereits beim Hochladen nachgewiesen werden.

Kann ich den Beitrag von € 110 zurückbekommen wenn ich nicht am Querschnittstest teilnehme oder die vorgegebene Anzahl an Studienleistungen von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten nicht erfülle und somit nicht zur Testteilnahme berechtigt bin?

Nein, eine Rückerstattung des Kostenbeitrags ist leider nicht möglich.

Was ist, wenn meine Studienleistungen nicht mit ECTS-Credits bewertet werden?

Bitte setzen Sie sich hier direkt mit der OE Studienmanagement in Verbindung.

Wie kann ich mich auf den Test vorbereiten? Wird Lernmaterial zur Verfügung gestellt?

Seitens der Med Uni Graz werden keine Vorbereitungslehrgänge angeboten. Die Inhalte  entnehmen Sie dem jeweils aktuell gültigen Studienplan der Humanmedizin bzw. Zahnmedizin.

Wenn zu wenige Studienplätze zur Verfügung stehen - kann ich dann mein Reihungsergebnis in das nächste Jahr mitnehmen?

Nein - der Test wird einmal jährlich durchgeführt und jedes Mal erfolgt eine neue Reihung unter den aktuell angetretenen Kandidat*innen – daher kann ein Prüfungsergebnis in das nächste Jahr nicht mitgenommen werden und ein neuerlicher Antritt ist erforderlich.

Kontakt

Organisationseinheit Studienmanagement 
Neue Stiftingtalstraße 6 WEST – P 03
8010 Graz
T: +43 316 385 73687, 73688, 71614