Ich habe zum Zeitpunkt der Internet-Anmeldung die 180 ECTS-Punkte noch nicht erreicht - bis zum Testtag könnte ich die noch fehlenden Leistungen jedoch nachholen – ist es möglich diese Leistungen nachzureichen?
Nein – die 180-ECTS-Punkte müssen bereits beim Hochladen nachgewiesen werden.
Kann ich den Beitrag von € 110 zurückbekommen wenn ich nicht am Querschnittstest teilnehme oder die vorgegebene Anzahl an Studienleistungen von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten nicht erfülle und somit nicht zur Testteilnahme berechtigt bin?
Nein, eine Rückerstattung des Kostenbeitrags ist leider nicht möglich.
Was ist, wenn meine Studienleistungen nicht mit ECTS-Credits bewertet werden?
Bitte setzen Sie sich hier direkt mit der OE Studienmanagement in Verbindung.
Wie kann ich mich auf den Test vorbereiten? Wird Lernmaterial zur Verfügung gestellt?
Seitens der Med Uni Graz werden keine Vorbereitungslehrgänge angeboten. Die Inhalte entnehmen Sie dem jeweils aktuell gültigen Studienplan der Humanmedizin bzw. Zahnmedizin.
Wenn zu wenige Studienplätze zur Verfügung stehen - kann ich dann mein Reihungsergebnis in das nächste Jahr mitnehmen?
Nein - der Test wird einmal jährlich durchgeführt und jedes Mal erfolgt eine neue Reihung unter den aktuell angetretenen Kandidat*innen – daher kann ein Prüfungsergebnis in das nächste Jahr nicht mitgenommen werden und ein neuerlicher Antritt ist erforderlich.