Studienplatztausch Graz - Linz

Gemäß § 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin, ist die Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin an der Medizinischen Universität Graz, im Rahmen eines Studienplatztausches mit der Medizinischen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz, ohne neuerliche Teilnahme am Aufnahmeverfahren möglich.

Für den Studienplatztausch müssen die Tauschpartner*innen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Aufrechte Zulassung und Meldung der Fortsetzung in jenem Semester, das dem Antrag auf Studienplatztausch vorangegangen ist
  • Im Wesentlichen gleicher Studienfortschritt (max. 15 ECTS-Differenz)

Ein Tausch ist nur innerhalb einer Studienrichtung möglich.

Bitte beachten Sie, dass gemäß Verordnung der Johannes Kepler Universität Linz, zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen, besonders berücksichtigungswürdige Gründe für den Studienplatztausch sprechen müssen. Es wird daher empfohlen, dem Antrag auf Studienplatztausch eine entsprechende Begründung beizulegen.

Verordnung der Johannes Kepler Universität Linz

Fristen und Antragstellung

Ein Tauschantrag kann für das Sommer-Semester innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist bis 05. Februar und für das Winter-Semester bis 05. September eingereicht werden.

Zur Beantragung eines Studienplatztausches ist der Antrag zum Tausch der Studienplätze von beiden Tauschpartner*innen vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.

Übermitteln Sie das Antragsformular per E-Mail vom Studierendenmailaccount oder persönlich an eine der beteiligten Universitäten.  

Medizinische Universität Graz
Organisationseinheit Studienmanagement
Neue Stiftingtalstraße 6 WEST – P 03 
8010 Graz
studium(at)medunigraz.at
Johannes Kepler Universität Linz
Lehr- und Studienorganisation
Altenberger Straße 69
Bankengebäude, 113B
4040 Linz
aufnahmeverfahren(at)jku.at

Die erste Universität prüft Ihren Antrag, holt die Unterschrift der*des jeweiligen Vizerektor*in ein und leitet Ihren Antrag anschließend an die zweite Universität weiter, welche Ihren Antrag ebenfalls prüft und die Unterschrift der*des jeweiligen Vizerektor*in einholt.

Nachdem die Genehmigung zum Studienplatztausch beider Universitäten vorliegt, werden Sie per E-Mail an die Studierendenmailadresse über die weiteren Schritte bezüglich Studienabmeldung/Studienzulassung informiert.