Aufgrund einer Richtlinie der KAGes, die in Übereinstimmung mit einer Empfehlung des Obersten Sanitätsrates erstellt wurde, ist es für alle Personen, die an KAGes-Spitälern tätig sind, erforderlich, die Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Varicellen (Wind-pocken) nachzuweisen. Dies betrifft auch die im klinischen Bereich tätigen Studierenden der Medizinischen Universität Graz.
Die Medizinische Universität Graz ist somit verpflichtet, diesen Nachweis von den Studierenden einzufordern.
Der Nachweis ist ausschließlich mittels Formular zu erbringen.
- Studierende, die erstmalig zugelassen werden und für Rückmelder*innen zum Studium nach Unterbrechung ist dieser Nachweis innerhalb der jeweiligen Zulassungsfristen im Zuge der persönlichen Vorsprache in der OE Studienmanagement im Fachbereich Zulassung abzugeben.
- Bereits zugelassene Studierende können den Infektionsschutz-Nachweis VOR Aufnahme einer Tätigkeit im klinischen Bereich entweder im One-Stop-Shop oder in der OE Studienmanagement im Fachbereich Zulassung abgeben.
Das Originalformular wird Ihnen wieder ausgehändigt, da Sie dieses beim Besuch von Lehrveranstaltungen mit Patient*innenkontakt (z.B. Praktika, Famulaturen, KPJ etc.) auf Verlangen vorzuweisen haben.
Der Nachweis der geforderten Immunität wird erbracht durch:
- Positiven Antikörper-Titer oder
- Nachgewiesener zweimaliger Impfung (Impfpass) Ebenso ist die nachgewiesene Impfung gegen Hepatitis B erforderlich.
Wenn Sie die Grundimmunisierung (3 Impfungen: 0-1-6/12) bereits haben, ist ein HBs-Antikörper-Titer nachzuweisen. Sollten Sie keine Grundimmunisierung haben, sind zumindest zwei Impfungen innerhalb der letzten sechs Monate nachzuweisen.