Mittels Verordnung des Rektorats der Med Uni Graz wird eine Vergabe von Studienplätzen ohne Teilnahme am Aufnahmeverfahren an Studienwerber*innen, die sich bereits in Ausbildung zur*zum Fachärztin*Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie befinden, geregelt.
Sollten Sie Studienabschlüsse aus dem Ausland nachweisen, beachten Sie bitte auch die Bestimmungen über allfällige notwendige Beglaubigungs- sowie Übersetzungsvorschriften. Im Bedarfsfalle sind diese bereits bei Antragstellung mit einzureichen.