Fachausbildung Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Mittels Verordnung des Rektorats der Med Uni Graz wird eine Vergabe von Studienplätzen ohne Teilnahme am Aufnahmeverfahren an Studienwerber*innen, die sich bereits in Ausbildung zur*zum Fachärztin*Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie befinden, geregelt.

Sollten Sie Studienabschlüsse aus dem Ausland nachweisen, beachten Sie bitte auch die Bestimmungen über allfällige notwendige Beglaubigungs- sowie Übersetzungsvorschriften. Im Bedarfsfalle sind diese bereits bei Antragstellung mit einzureichen.

Anzahl der Studienplätze

In jedem Studienjahr werden insgesamt zwei Studienplätze vergeben, wobei die Plätze nicht zwingend gleichmäßig auf die beiden Semester verteilt werden, sondern alle Plätze je nach Bedarf auch schon im Wintersemester konsumiert werden können bzw. bei Verfügbarkeit auch erst im Sommersemester.

Antragsberechtigt sind ...

... Personen, die bereits ein Diplomstudium der Human- oder der Zahnmedizin an einer inländischen oder gleichwertigen ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossen haben und sich bereits in Ausbildung zur*zum Fachärztin*Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie befinden und somit einen Studienplatz für das noch nicht absolvierte Diplomstudium Human- oder Zahnmedizin benötigen, um das bereits absolvierte Studium zu ergänzen.

Antrag

Der Antrag auf einen Studienplatz ist mittels vorgesehenem Formular fristgerecht und vollständig per Email an studium(at)medunigraz.at in der OE Studienmanagement einzubringen.

Erforderliche Unterlage

  • Urkunde über den positiven Abschluss (Bescheid/Diplom über die Verleihung des akademischen Grades) des Diplomstudiums Humanmedizin (O202) oder des Diplomstudiums Zahnmedizin (O203) an der Medizinischen Universität Graz oder eines an einer inländischen oder gleichwertigen ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung absolvierten äquivalenten Studiums
  • Bestätigung über einen Ausbildungsplatz zur Fachärztin/zum Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie von einer dazu berechtigten Fachausbildungsstätte. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Bestätigung.
  • Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises
  • Im Bedarfsfalle: Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache bzw. Beglaubigungsnachweise bei Abschlussdiplomen aus dem (EU-)Ausland 

Fristen

Folgende Antragsfristen auf einen Studienplatz gelten wie folgt:

  • Für die Zulassung im Wintersemester: 24. August bis 07. September
  • Für die Zulassung im Sommersemester: 01. März bis 15. März 
     

Vergabe der Studienplätze

Vollständig in der OE Studienmanagement eingelangte Anträge werden nach dem Kriterium des zeitlichen Einlangens gereiht und vom Rektorat in weiterer Folge vergeben.

Bitte beachten Sie, dass nicht vollständig eingereichte Anträge bei der Vergabe der Plätze nicht berücksichtigt werden!!

Auf die Zuerkennung eines Studienplatzes gemäß der dafür erlassenen Verordnung besteht kein Rechtsanspruch.