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Forum Palliative Care-Der assistierte Suizid

Das Verbot jeglicher Art der Hilfe zur Selbsttötung in § 78 Strafgesetzbuch (StGB) wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Dezember 2020 als verfassungswidrig bezeichnet. Demnach verstößt der Strafbestand „Hilfeleistung zum Selbstmord“ gegen das Recht des*der Einzelnen auf freie Selbstbestimmung, das auch das Recht eines*einer Suizidwilligen umfasst, die Hilfe eines dazu bereiten Dritten in Anspruch zu nehmen. Die Umsetzung dieser Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes durch den Gesetzgeber mündete in der Implementierung des Sterbeverfügungsgesetzes, das seit 1. Jänner 2022 in Kraft ist. Kranke, entscheidungsfähige Erwachsene dürfen nun unter Sicherstellung eines freien und selbstbestimmten Willens straffrei Suizidassistenz in Anspruch nehmen. In der alltäglichen Praxis der palliativmedizinischen Betreuung schwerstkranker Menschen und in der Betreuung geriatrischer und psychisch kranker Menschen wirft die Neuregelung der Sterbehilfe rechtliche und vor allem ethische Fragen auf. Im Ringen um einen verantwortbaren und respektvollen Umgang mit den Suizidwilligen aber auch mit den Begleitern dieser Menschen werden die Sichtweisen aus ärztlicher und juristischer Sicht in diesem Forumangesprochen und Lösungsversuche besprochen.