Die Schiedskommission der Medizinischen Universität Graz hat gemäß § 43 Abs 1 Universitätsgesetz 2002 folgende Aufgaben:
- Vermittlung in Streitfällen von Angehörigen der Universität.
- Entscheidung über Beschwerden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung durch die Entscheidung eines Universitätsorgans innerhalb von drei Monaten, bei Beschwerden betreffend den Vorschlag der Findungskommission oder den Vorschlag des Senates zur Bestellung des*der Rektor*in binnen 14 Tagen.
- Entscheidung über Einreden der unrichtigen Zusammensetzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen binnen vier Wochen.
- Entscheidung über Einreden der Mangelhaftigkeit des Wahlvorschlages des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen binnen 14 Tagen.