Die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens werden in der Kalenderwoche 32 bekannt gegeben. Jede*r Studienwerber*in erhält eine individualisierte Rückmeldung in Form eines Einzelergebnisnachweises über das ANV-Webtool.
Nach Bekanntgabe der Ergebnisse über das ANV-Webtool werden jene Studienwerber*innen, die einen Studienplatz erhalten haben, bis spätestens 12. August 2022 per E-Mail über die Durchführung der persönlichen Zulassung zum Studium und die dafür benötigten Unterlagen informiert.
Das E-Mail mit der Verständigung bezüglich der Zulassung zum Studium wird an jene E-Mailadresse, die bei der Internet-Anmeldung angegeben wurde, versandt. Studienbewerber*innen, denen im ANV-Webtool angezeigt wird, dass sie einen Studienplatz erreicht haben, die aber bis 12. August 2022 kein E-Mail erhalten haben, werden dringend gebeten, sich mit der Organisationseinheit Studienmanagement via E-Mail an studium(at)medunigraz.at in Verbindung zu setzen.
Die Zulassung erfolgt im Zeitraum von 16. August 2022 bis 02. September 2022.
Wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen werden können, kann keine Zulassung erfolgen! Der beim Aufnahmeverfahren erlangte Studienplatz verliert die Gültigkeit.
Da die Unterlagen, welche die Einteilung in das jeweilige Kontingent begründen, nur im Falle der Zuweisung eines Studienplatzes vorzulegen sind, wird besonders darauf hingewiesen, dass eine Einladung zur Zulassung zum Diplomstudium Humanmedizin, wenn diese für das falsche Kontingent ausgesprochen wurde, nicht gültig ist.