Die Ethikkommission ist für alle Forschungsvorhaben an der Medizinischen Universität Graz zuständig, für die ein positives Ethikvotum von Nöten ist. Aufgrund einer Vereinbarung mit der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) ist die Ethikkommission der Med Uni Graz sowohl für das LKH-Universitätsklinikum Graz als auch für alle anderen Landeskrankenanstalten der Steiermark zuständig. Weitere Vereinbarungen bestehen mit der Pensionsversicherungsanstalt betreffend Zuständigkeit für die Sonderkrankenanstalten der Pensionsversicherungsanstalt im Bundesland Steiermark sowie mit der Albert Schweizer Klinik der Stadt Graz.