Bachelorstudium Humanmedizin

Bachelorstudium Humanmedizin

Das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin der Johannes Kepler Universität Linz und der Medizinischen Universität Graz dient der breiten und methodisch hochwertigen Grundausbildung von Mediziner*innen, welche durch die Vermittlung von wissenschaftlichen Grundlagen und Zusammenhängen, von ethischen Grundlagen, von kommunikativen Fähigkeiten und von grundlegenden praktischen ärztlichen Fertigkeiten gewährleistet wird. Neben der fachlichen Kompetenz werden, vor allem auch durch Teamarbeit sowie Praktika, die soziale Kompetenz, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit Kolleg*innen und Vorgesetzten sowie Angehörigen medizinnaher Berufe wie auch die Fähigkeit zur wirksamen Kommunikation mit Patient*innen entwickelt.

Anerkennung von Prüfungen

Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen laut §78 UG idgF

Im Bereich der Anerkennung gibt es aufgrund der Gesetzesnovellierung eine große Änderung durch den Entfall des Konzepts der Gleichwertigkeit. 

Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen sind bis zu dem festgelegten Höchstausmaß (hierzu siehe weiter unten) anzuerkennen, wenn  

  •  keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen und 

  •  sie an einer der folgenden Bildungseinrichtungen abgelegt wurden: 

    •  einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung gem. § 51 Abs. 2 Z 1 UG;

einer berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern;

einer allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern.

Für das Anerkennungsverfahren gibt es folgende Neuerungen:

  •  Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.

  •  Die für die Beurteilung notwendigen Unterlagen sind von der*dem Antragsteller*in dem Antrag anzuschließen.

  •  Andere berufliche und außerberufliche Qualifikationen können nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse anerkannt werden.

  •  Die Universität kann absolvierte Prüfungen gemäß § 78 Abs. 1 Z 2 lit. b und c UG bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten sowie berufliche oder außerberufliche Qualifikationen bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS-Anrechnungspunkten anerkennen. Diese Anerkennungen sind bis zu einem Höchstausmaß von insgesamt 90 ECTS-Anrechnungspunkten zulässig.

  1.  Weitere Informationen

 

Antrag auf ANERKENNUNG

Die Anträge auf Anerkennung von Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die der Med Uni Graz zugeordnet sind, sind an der Med Uni Graz einzureichen:

 

  •  Pflichtlehrveranstaltungen des 1. – 4.Semesters der Med Uni Graz

 

Der Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen, die der Med Uni Graz zugeordnet sind, ist über MEDonline auszufüllen:

Die Anträge auf Anerkennung von Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die der JKU Linz zugeordnet sind, sind an der JKU Linz einzureichen:

  •  Pflichtlehrveranstaltungen der JKU Linz

  •  Freie Wahlfächer

  •  Pflichtfamulaturen

Einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungen können Sie mit dem Formular "Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen" im Prüfungs- und Anerkennungsservice an der JKU Linz stellen. Bitte füllen Sie das Formular (siehe Homepage JKU Linz) vollständig aus und legen Sie alle erforderlichen Zeugnisse und Lehrinhalte bei. Ihr Ansuchen reichen Sie unter folgender Email-Adresse ein: anerkennung-med(at)jku.at

Anerkennung von Vorbildungsnachweisen

Einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungen können Sie mit dem Formular "Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen" im Prüfungs- und Anerkennungsservice an der JKU Linz stellen. Bitte füllen Sie das Formular (siehe Homepage JKU Linz) vollständig aus und legen Sie alle erforderlichen Zeugnisse und Lehrinhalte bei. Ihr Ansuchen reichen Sie unter folgender Email-Adresse ein: anerkennung-med(at)jku.at.