Die Zulassung zum Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums im Bereich der Gesundheitsberufe (Diätologie, Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie, Biomedizinische Analytik, Radiotechnologie) im Umfang von mindestens 180 ECTS an einer anerkannten in- oder ausländischen tertiären Ausbildungseinrichtung voraus. Die Entscheidung über die Zulassung zum Masterstudium obliegt in erster Instanz dem Rektorat der Medizinischen Universität Graz.

Zulassungfristen

Allgemeine Zulassungsfrist und Meldung der Fortsetzung der Studien (Rückmeldung)

Erweiterte allgemeine Zulassungsfrist für PhD- und Doktoratsstudien

SS 2023 10.01. – 31.03.202310.01. – 30.04.2023
WS 2023/2411.07. – 31.10.202311.07. – 30.11.2023
SS 202409.01. – 31.03.202409.01. – 30.04.2024

 

Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, werden Sie ersucht zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorzuweisen. 

Bitte beachten Sie, dass die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen ein individuelles Verfahren ist, das einer gewissen Bearbeitungszeit bedarf.

Nach Überprüfung Ihrer Unterlagen werden Sie von uns über das Ergebnis informiert. 

Organisationseinheit Studienmanagement

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T: +43 316 385 71614 & 73688